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Geschäftordnung

Geschäftsordnung

für den artifact e.V.

1. Mitgliedsbeitrag

Der Mitgliedsbeitrag für ordentliche Mitglieder beträgt mindestens die Miete des Raums plus die Kosten für die Website (derzeit 10€/Jahr), Kontoführungsgebühren und Haftpflichtversicherung (ca.40€/Jahr) geteilt durch die Anzahl der aktuellen Mitglieder.

2. Gemeinsame Anschaffungen

Die Mitgliederversammlung entscheidet über gemeinsame Anschaffungen. Die Kosten werden vom Vereinskonto bestritten oder aufgeteilt zwischen den Mitgliedern*, wenn Konsens über die Anschaffung besteht.

3. Umgang mit dem Verein/Geschlossenheit des Vereins

Die Förderung der Mitglieder ist Aufgabe des Vereins. Der Verein unterstützt Projekte der Mitglieder. Im Gegenzug handeln die Mitglieder immer im Sinne des Vereins. Das heißt u.a.: Projekte, die der Verein unterstützt, werden durch die Nennung des Vereins gekennzeichnet. Andererseits kann die Nennung des Vereins bei eigenen Projekten der Mitglieder nur mit Zustimmung des Vereins erfolgen. Projekte müssen schriftlich per Mail angefragt werden mit einem Vorlauf von 14 Tagen und haben eine Rückmeldefrist von 7 Tagen. Keine Rückmeldung bedeutet Zustimmung.

4. Mitglieder

a) Ordentliche Mitglieder (Raumnutzer:innen, nochmal unterteilt in Vollzahler:innen und Schüler:innen bis zum Abitur 5-10€, je nach Möglichkeit)
b) Außerordentliche Mitglieder (Kursanbieter:innen (zahlen für die Kurse keine Miete), Spender:innen, zB Kursteilnehmer:innen oder durch andere aktive Unterstützung))

c) Ein Förderkreis kann gebildet werden auf Anregung eines Mitglieds mit einer einfachen Mehrheit auf der Mitgliederversammlung.
d) die Grenze der Anzahl für die Aufnahme ordentlicher Mitglieder bemisst sich an den Möglichkeiten der Raumnutzung und liegt zunächst zwischen 11 und max. 15 Mitgliedern e) Neu Hinzugekommene zahlen bis zur nächsten Mitgliederversammlung den aktuellen Mitgliederbeitrag. Der Mindestzeitraum einer Mitgliedschaft beträgt 3 Monate.

5. Raumnutzung (Regeln/Workshops/Kurse)

a) Ordentliche Mitglieder dürfen den Raum unbegrenzt nutzen. Schüler:innen dürfen den Raum nutzen, solange nicht ordentliche Mitglieder behindert werden.
b) Eine Einzelnutzung ist nur in begründeten Ausnahmefällen angedacht (Bsp. Probe für Performance, Filmaufnahmen). Der Termin muss mindestens 10 Tage vorher per Email/Discourse angefragt und in den Kalender eingetragen werden. Bis 5 Tage nach der Anfrage kann von jedem ordentlichen Mitglied Veto gegen die Einzelnutzung eingelegt werden.

c) Jedes ordentliche Mitglied (inklusive Schüler:innen), sowie die Kursleiter:innen bekommen uneingeschränkten Zugang zum Raum. Ein Schlüsseltresor wird neben der Tür angebracht. Die Haustür ist mit einem Code zu öffnen.
d) Lagerplatz: Das freie Arbeiten im Raum darf durch die Lagerung Einzelner nicht behindert werden, da der Lagerplatz begrenzt ist.

e) Ordnung: Dinge die verändert werden, müssen rückgängig gemacht werden können. Jede:r Nutzer:in sorgt für einen sauberen Raum, insbesondere bevor sie/er geht. Der Raum ist ein Arbeitsraum, wo mit Farbe, etc. gearbeitet werden darf. Besonders zu schützende Objekte müssen geschützt aufbewahrt werden.

6. Kurse

Kurse dürfen nur ehrenamtlich gemacht werden, erhobene Kosten decken Material, Modell, u.ä. – weitere Einnahmen sind Spenden für den Verein. So wollen wir die Kursangebote niedrigschwellig halten. Als Kurse gelten Veranstaltungen, die regelmäßig stattfinden.

7. Website

Alle ordentlichen Mitglieder (inklusive die Schüler:innen) und die Kursanbieter:innen sind auf der Website mit ihrem Profil vertreten. Jedes Mitglied ist dazu angehalten, die Website auf dem aktuellen Stand zu halten. Die Mitgliederversammlung kann ein Mitglied bestimmen, welches die Pflege der gemeinsamen Inhalte der Website übernimmt. Dazu gehört auch die Löschung der Daten ausgetretener Mitglieder.

8. Verpflichtungen

Wer gegen die Geschäftsordnung verstößt kann vom Vorstand oder der Mitgliederversammlung eine schriftliche Verwarnung bekommen. Bei mehrmaliger Verwarnung, kann die Mitgliederversammlung einen Ausschluss aussprechen.
Ordentliche Mitglieder verpflichten sich zur

– Teilnahme an jährlicher Putzaktion und der
– Teilnahme an der Mitgliederversammlung oder Benennung eine/r Vertreter:in.

Gilt für den Fall, dass ein Raum im freiLand gemietet wird:
a) Jedes Mitglied muss einmal jährlich an dem freiLand Plenum teilnehmen.
b) Jedes Mitglied muss bereit sein, sich aktiv in die Gestaltung des freiLandes einzubringen (z.B.

Subotnik, freiLand AGs, Kurse anbieten, Veranstaltungen)
c) Verpflichtung zur Einhaltung von den Regeln, die im Freilandplenum beschlossen wurden und die grundsätzliche Rücksichtnahme auf Nachbar:innen und Anwohner:innen.

9. Vereinskonto

Ein Konto wird auf den Verein angemeldet. Möglichst bei einer nachhaltigen Bank (zB GLS), Alle Mitglieder sollen die Möglichkeit haben, Einsicht in die Kontoführung zu bekommen.

10. Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal jährlich statt. Der Termin wird vorher abgesprochen und im Anschluss werden Einladungen verschickt. Anregungen zu Diskussion werden grundsätzlich angenommen. Es wird Protokoll geführt. Wenn möglich findet die Mitgliederversammlung sowohl als Treffen als auch online statt. Alle zwei Jahre wird der Vorstand gewählt. Die Wiederwahl ist zulässig. Die jeweils amtierenden Vorstandsmitglieder bleiben nach Ablauf ihrer Amtszeit im Amt, bis Nachfolger gewählt worden sind

Tagesordungspunkte sind wie folgt: *Feststellung der Beschlussfähigkeit *Aufnahme neuer Mitglieder *Kontoführung

*Festlegung des Mitgliedsbeitrags *Entlastung des Vorstandes
*Wahl des Vorstandes *Rückblick/Ausblick/Anschaffungen *Diskussion über eingereichte Themen

9. Kündigung

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und mit einer Frist von 2 Monaten zum Monatsende angekündigt werden.